Durch eine unsinnige Vorgabe der Regierung wird die funktionierende Gesundheitsversorgung im Toggenburg akut gefährdet. Der Toggenburger Ärzteverein wehrt sich deshalb gegen die willkürliche und inakzeptable Einschränkung der Notfallversorgung in der Berit Klinik Wattwil auf zwei Behandlungsnächte.

Darüber, wie eine gute medizinische Grundversorgung für alle Regionen umgesetzt werden soll, da scheiden sich die Geister häufig. Im Kanton St. Gallen gibt seit rund 20 Jahren der Verwaltungsrat der vier Spitalverbunde im Auftrag der Gesundheitsdirektion des Kantons vor, wie die stationäre medizinische Versorgung vonstattengehen soll.

In der Spitalstrategie des Kantons St. Gallen wurden von den einst neun Spitälern fünf Regionalspitäler geschlossen oder allenfalls umgenutzt. Als politisches Zugeständnis stellte man den fünf betroffenen Regionen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) in Aussicht. Was genau darunter zu verstehen war und wie diese konkret organisiert sein sollten, blieb offen – wohl, weil der Verwaltungsrat der Spitalverbunde bereits im Vorfeld wusste, dass dieses Konzept nicht funktionieren kann. Deshalb erstaunt es nicht, dass keines dieser versprochenen GNZ zustande gekommen ist. Mit einer einzigen Ausnahme: Dem GNZ in Wattwil.

Aufgrund des vehementen Einsatzes der Bevölkerung, der Gemeinde Wattwil und des Toggenburger Ärztevereins konnte zusammen mit der Berit Klinik trotz vieler Hürden ein gut funktionierendes Gesundheits- und Notfallzentrum realisiert werden. Mit der Berit Klinik hat das Toggenburg einen zuverlässigen Partner gefunden, der innert weniger Monate eine qualitativ hochstehende medizinische Notfallversorgung rund um die Uhr an 365 Tagen pro Jahr auf die Beine gestellt hat. Inzwischen werden auch diverse medizinische und diagnostische Leistungen (Radiologie, Sonographie, CT, Labor) und Spezialsprechstunden im ehemaligen Spitalgebäude angeboten. Zudem wird das medizinische Spektrum im August 2024 mit Hausarztpraxen und zusätzlichen Spezialfachärztinnen und -Ärzten ausgebaut. Somit entwickelt sich zusammen mit den Grundversorgern und Spezialärzten des Toggenburger Ärztevereins wieder ein äusserst potentes Netzwerk, welches auch über das Toggenburg hinaus ein Modell sein könnte.

Im Toggenburg setzen sich alle Beteiligten gemeinsam für eine gute Gesundheitsversorgung ein – ein Konsens, der sich auch an der Podiumsveranstaltung vom 8. Februar 2024 in der Berit Klinik in Wattwil manifestierte. Rund 400 anwesende Toggenburgerinnen und Toggenburger waren sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft der Berit Klinik, des Toggenburger Ärztevereins, der Gemeinde Wattwil sowie den anwesenden Kantonsräten und weiterer Vertreter aller Parteien (SP, SVP, Mitte und FDP) unisono einig, dass die willkürliche Einschränkung der Notfallversorgung auf maximal 48 Stunden seitens der Gesundheitsdirektion absolut unsinnig ist. Niemand der Anwesenden konnte verstehen, warum die Gesundheitsdirektion eine Entlastung der chronisch überfüllten, übrigen Notfallstationen im Kanton nicht vollumfänglich unterstützt. Nicht einmal finanzielle Mehrkosten oder Sparpotentiale konnten hier angeführt werden.

Aus medizinischer Sicht gefährdet aber eine derartige Vorgabe eine gut funktionierende, fachkompetente Notfallstation und untergräbt die zusätzlich nötigen Infrastrukturen wie unter anderem Röntgen, CT und Labor massiv.  Ein Notfallzentrum, das eine zuverlässige Notfallstation führen will, kann mit solchen Vorgaben nicht nachhaltig funktionieren. Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde und die Gesundheitsdirektion wissen dies sehr wohl. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt!

Aus Sicht der im Toggenburger Ärzteverein zusammengeschlossenen Hausärztinnen und Hausärzte wären die Folgen katastrophal. Ohne eine funktionierende Notfallstation wären die Hausärzte nicht in der Lage, die drohende Lücke zu schliessen. Mit der Durchsetzung des Regierungsentscheides wäre die medizinische Notfallversorgung im Toggenburg definitiv nicht mehr gewährleistet! Der Toggenburger Ärzteverein möchte deshalb Regierungsrat Bruno Damann daran erinnern, dass die Pflicht zur Notfallversorgung auch nicht mehr an die Hausärztinnen und Hausärzte abgeschoben werden kann.

Der Toggenburger Ärzteverein ist überzeugt, dass sich eine solche sowohl aus ärztlicher wie auch aus politischer Sicht unsinnige Vorgabe der Gesundheitsdirektion auch für die anderen Regionen im Kanton äusserst negativ auswirken könnten. Denn durch die Spitalschliessungen und die fehlenden GNZ kam es zu einer absehbaren chronischen Überlastung der verbliebenen Notfallstationen in Wil, Uznach, Grabs und am Kantonsspital St. Gallen. Nur schon daher ist es auch im Interesse der anderen Regionen sein, dass die Berit Klinik ihre Notfallstation im Toggenburg ohne Einschränkung weiterführen kann.

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